TCI TeleCommunikation
und Internet GmbH
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) TCI
TeleCommunikation und Internet GmbH (im
folgenden TCI genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Spätestens
mit der erstmaligen Nutzung der angebotenen Leistungen gelten diese Bedingungen
als angenommen.
(3) Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn TCI sie schriftlich
bestätigt.
(4) Nebenabreden
oder Zusicherungen durch Beauftragte
der TCI, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die
Nutzung der von TCI angebotenen Leistungen kommt mit der Gegenzeichnung durch
den Kunden zustande.
(2) Soweit TCI sich zur
Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedient, werden diese nicht
Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von TCI kein
allein durch die gemeinsame Nutzung der Leistungen begründbares
Vertragsverhältnis.
§ 3 Kündigung
Domain-Namen / Webhosting
Die Verträge treten mit
Unterzeichnung des Kunden in Kraft und werden für unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Die Kündigungsfristen regeln sich entsprechend der jeweiligen
Verträge.
Suchmaschineneinträge
Die Verträge treten mit
Unterzeichnung des Kunden in Kraft. Suchmaschineneinträge haben eine
Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um ein
weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit
gekündigt wird.
§ 4 Leistungsumfang
(1) TCI
ermöglicht dem Kunden die Nutzung der von ihr und ihren Vertragspartnern angebotenen Leistungen. Der Umfang der
vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den bei TCI ausliegenden
Leistungsbeschreibungen, die jederzeit vom Kunden einsehbar sind.
(2) Soweit
TCI entgeltfreie Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit
Vorankündigung - eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden.
Ein Minderungs-, Erstattungs- und
Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
(3) TCI behält sich das Recht
vor, Leistungen und Preise nach Vorankündigung zu ändern.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist
verpflichtet, die TCI-Leistungen sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er
verpflichtet,
(a) TCI innerhalb eines Monats über Änderungen in
den vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b) TCI unverzüglich über Veränderungen der Tarifeinordnung zu unterrichten;
(c) die Zugriffs-, Speicher und
Kommunikationsmöglichkeiten nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(d) anerkannten
Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu diese befolgen;
(e) die
vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung, zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
fristgerecht zu zahlen;
(f) dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur
oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme belastet wird;
(g) zu gewährleisten, dass die von ihm
autorisierten oder eingestellten Inhalte im Webbereich den
gesetzlichen Bedingungen entsprechen und TCI in jedem Fall von Ansprüchen Dritter frei zu stellen.
(2) TCI behält sich das Recht vor, nach Abgabe
einer Störungsmeldung entstehende Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Störung im Verantwortungsbereich
des Kunden liegt;
(3) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 (c), (d), (e), (f), (g) genannten Pflichten,
ist TCI sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt,
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) TCI
stellt dem Kunden die im Kundenvertrag vereinbarten Leistungen zu den genannten
Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt vereinbarungsgemäß.
(2) Die vereinbarten Entgelte für
Hosting und Suchmaschineneinträge sind im Voraus zu zahlen. Sonstige Entgelte
sind entsprechend der Regelung des Vertrages, spätestens nach Erbringung der
Leistung zu zahlen. Alle vereinbarten Entgelte werden nach Zugang der Rechnung
entsprechend des Zahlungszieles und der Zahlungsart fällig.
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung,
Rückvergütung
(1) Gegen
Ansprüche von TCI kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen
Vertrag zu.
(2) Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die TCI die Erbringung der Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, der Ausfall von
Kommunikationsnetzen und Gateways
anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Fest- oder Mobilfunknetzanbieter - hat
TCI auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen TCI, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung,
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Bei Ausfällen von Leistungen wegen einer
außerhalb des Verantwortungsbereiches von TCI liegenden Störung
erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur
dann erstattet, wenn TCI oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich
der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist TCI berechtigt, Mahngebühren zu erheben
und von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen von 2 % über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen.
(2) TCI kann das
Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu
sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt und TCI
gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem
Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
§ 9 Verfügbarkeit der Dienste
TCI
bietet seine Dienste im Hostingbereich 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen
für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. TCI
garantiert nicht für die Verfügbarkeit der Dienste seiner Vertragspartner und
steht somit nicht im Schuldverhältnis zu seinen Kunden
§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die
Rechtsgrundlagen für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden
(einschließlich deren Verarbeitung) sind
die Telekommunikations-Dienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) und das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) TCI darf personenbezogene Daten des Kunden
zum Zwecke der Abrechnung und der Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen
speichern.
(3) Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass der Datenschutz in offenen Netzen (Internet), nach dem
heutigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
§ 11 Haftung und
Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber TCI wie auch im
Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) TCI
haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt
oder infolge von Arbeitskämpfen TCI Leistungen nicht erbringen kann. TCI haftet
nicht für entgangenen Gewinn, nicht für direkte oder indirekte Schäden, sei es,
dass diese bei Kunden oder Dritten entstehen.
(3) TCI haftet nicht für die
über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von
Rechten Dritter oder der Absender rechtswidrig handelt, indem er die
Information übermittelt.
(4) Der Kunde haftet für alle Folgen oder Nachteile, die Dritten durch
die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der TCI Dienste oder dadurch
entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Als
Gerichtsstand gilt zwischen den Parteien der Sitz der TCI in Jena als vereinbart.
Auf alle Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen wurden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(2) An die
Verpflichtung aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, sind auch Nachfolger der TCI Kunden gebunden.
(3) Sollte
eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.
Stand 01.07.2011
TCI TeleCommunikation und Internet GmbH, Keßlerstraße. 27 , 07745
Jena
Telefon 0 36 41 / 61 64 49, Fax 0 36
41 / 67 33 41, E-Mail: hpb@tci-service.de